Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen
Türkei Villaurlaub – Ahmet Metin
(Stand: März 2026)
1. Rolle von Türkei Villaurlaub
Türkei Villaurlaub, Inhaber Ahmet Metin, mit Sitz in Deutschland, tritt ausschließlich als Vermittler
von Ferienunterkünften auf.
Türkei Villaurlaub ist kein Reiseveranstalter im Sinne der§§ 651a ff. BGB..
Der Mietvertrag über das jeweilige Ferienobjekt kommt ausschließlich zwischen dem Kunden
(nachfolgend „Mieter“) und dem jeweiligen Eigentümer bzw. Anbieter der Unterkunft (nachfolgend
„Vermieter“) zustande.
Türkei Villaurlaub übernimmt die Vermittlung des Vertragsabschlusses sowie die organisatorische
Abwicklung der Buchung.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Ferienhäuser auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern
eine Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots.
(2) Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Mietvertrages mit dem jeweiligen Vermieter ab.
(3) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Buchungsbestätigung im Namen und im Auftrag des
Vermieters durch Türkei Villaurlaub per E-Mail übermittelt wird.
3. Zahlungsabwicklung (Inkassovollmacht)
(1) Türkei Villaurlaub ist vom jeweiligen Vermieter bevollmächtigt, Zahlungen im Namen und für
Rechnung des Vermieters entgegenzunehmen.
(2) Mit Zahlung an Türkei Villaurlaub erfüllt der Mieter seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem
Vermieter.
(3) Türkei Villaurlaub leitet die vereinnahmten Beträge an den Vermieter weiter.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Anzahlung und Restzahlung ergibt sich aus der jeweiligen
Reservierungsbestätigung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird eine Anzahlung unmittelbar nach der Reservierung fällig.
Nach Eingang der Anzahlung oder des Zahlungsbelegs erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung
per E-Mail und somit ist die Buchung verbindlich.
(3) Der Restbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – spätestens bei Anreise vor Ort an den
Vermieter oder Hausverwalter zu zahlen.
(4) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter nach Mahnung vom Vertrag
zurücktreten.
5. Umbuchung
Eine Umbuchung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Villeneigentümers. Ein Anspruch auf
Umbuchung besteht nicht.
6. Rücktritt / Stornierung
(1) Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
(2) Im Falle eines Rücktritts gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende pauschalierte
Stornierungskosten:
- bis 30 Tage vor Anreise: Höhe der vereinbarten Anzahlung
- ab 29 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises
(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Belegung:
(1) Das Mietobjekt darf ausschließlich mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen
Personenzahl belegt werden.
(2) Bei Überbelegung oder nicht angemeldeten Personen sind der Vermieter sowie der Vermittler
berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu
verlangen oder den überzähligen Personen den weiteren Aufenthalt im Objekt zu untersagen.
(3) Es ist dem Mieter nicht gestattet, Dritten – insbesondere Personen in PKW, Wohnmobilen,
Wohnwagen oder anderen Feriendomizilen – die Nutzung des Mietobjektes oder seiner
Einrichtungen (z. B. Wasser-, Strom- oder Sanitäranlagen, Pool) zu gestatten.
(4) Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter nach erfolgter Abmahnung zur fristlosen
Kündigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Mehrkosten (z. B. Strom-, Wasser- oder
Reinigungskosten).
(5) Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen o. Ä. auf dem Grundstück ist grundsätzlich nicht
gestattet.
8. Haustiere/Rauchen:
(1) Haustiere sind nur gestattet, sofern dies ausdrücklich in der Objektbeschreibung ausgewiesen ist.
(2) In allen geschlossenen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Bei Verstößen werden erforderliche
Reinigungs- oder Instandsetzungskosten berechnet.
9. Anreise/Abreise:
(1) Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden.
(2) Am Abreisetag ist das Objekt bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Das Mietobjekt ist besenrein
und mit gespültem Geschirr zu übergeben.
10. Naturbedingte Gegebenheiten (Ungeziefer / Insekten)
(1) Die Villen befinden sich teilweise in Naturgebieten. Natürlich vorkommende Insekten oder Tiere
(z. B. Ameisen, Fliegen, Spinnen, Skorpione, Schlangen etc.) können auftreten.
(2) Sollte ein außergewöhnlich starker Befall auftreten, ist unverzüglich die Hausverwaltung vor Ort
zu kontaktieren.
(3) Für naturbedingte Vorkommnisse sowie daraus resultierende Stiche oder Vergiftungen
übernimmt Türkei Villaurlaub keine Haftung.
11. Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen
Objektbeschreibung sowie der Buchungsbestätigung. Türkei Villaurlaub übernimmt keine Gewähr für
Angaben, die auf Informationen des Vermieters beruhen. Die Haftung für eigenes Verschulden bleibt
hiervon unberührt.
12. Haftung von Türkei Villaurlaub
Türkei Villaurlaub haftet für:
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die
ordnungsgemäße Erbringung der Unterkunftsleistung ist ausschließlich der Vermieter
verantwortlich.
13. Sicherheits- und Aufsichtspflicht
Kinder sowie gebrechliche oder körperlich bzw. geistig eingeschränkte Personen dürfen sich
insbesondere in der Nähe von Balkon, Terrasse, Pool, Treppen, Küche oder Grill nicht unbeaufsichtigt
aufhalten.
Eine Haftung des Vermieters, der Hausverwaltung oder von Türkei Villaurlaub als Vermittler ist –
soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14. Tresore:
Einige Mietobjekte verfügen über Sicherheitstresore. Entsprechende Information finden Sie in der
Objektbeschreibung.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Im Falle von Diebstahl übernehmen weder der
Vermieter noch Türkei Villaurlaub eine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
15. Schäden und Mängelanzeige:
(1) Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln.
(2) Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung anzuzeigen.
(3) Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, entfallen insoweit
Minderungsansprüche.
(4) Reklamationen nach Abreise können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da dem
Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden muss.
(5) Für landesübliche oder saisonale Strom- und Wasserausfälle wird keine Haftung übernommen.
(6) Waschmaschinen sind nicht für stark versandete Strandtücher geeignet. Hierdurch entstehende
Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
16. Bautätigkeiten/Lärmbelästigung:
Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken unterliegen nicht der Anzeige- oder Meldepflicht und
können kurzfristig beginnen.
Geräusche des täglichen Lebens (z. B. landwirtschaftliche Tätigkeiten, Tiere, Handwerksbetriebe)
sind ortsüblich und stellen keinen Mangel dar. Eine Minderung oder Schadensersatzansprüche sind
insoweit ausgeschlossen.
17. Höhere Gewalt:
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien,
behördliche Anordnungen etc.) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Türkei
Villaurlaub.
Anreisehindernisse, insbesondere Flugverspätungen oder -ausfälle, begründen kein Kündigungsrecht
gegenüber dem Vermieter.
18. Rücktritt durch den Vermieter:
Der Vermieter oder dessen Vertreter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn fristlos kündigen,
wenn der Mieter trotz Abmahnung nachhaltig gegen vertragliche Pflichten verstößt.
In diesem Fall behält der Vermieter grundsätzlich den Anspruch auf den Gesamtpreis.
19. Rechtswahl und Gerichtsstand:
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands gelten die zwingenden
Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates.
(3) Ist der Mieter Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in einem EU-Mitgliedstaat,
ist Gerichtsstand der Sitz von Türkei Villaurlaub.
20. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Türkei Villaurlaub – Ahmet Metin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.